Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Frankreich-Gewinnspiel
Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der performance werk GmbH, Flößaustraße 22, 90763 Fürth.
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und kann sowohl elektronisch als auch schriftlich erklärt werden. Für eine schriftliche Teilnahme senden Sie bitte eine Postkarte mit dem Stichwort „Frankreich-Gewinnspiel” an die vorgenannte Adresse des Veranstalters. Die elektronische Teilnahme erfolgt in Verbindung mit der Anmeldung zu unserem Newsletter-Programm. Füllen Sie das Anmeldeformular auf unserer Gewinnspielseite aus, und bestätigen Sie mit der Schaltfläche „Jetzt kostenlos registrieren” die Teilnahme sowohl am Newsletter-Programm als auch am Gewinnspiel.
2. Teilnahmedaten
Bitte beachten Sie, dass sowohl bei der elektronischen als auch bei einer schriftlichen Teilnahme mittels Postkarte mindestens Anrede, Vor– und Nachname, Ihre postalische Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen.
3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien– und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Weitere Bedingungen der Teilnahme
Voraussetzung für die wirksame Gewinnspielteilnahme ist die Angabe der notwendigen Teilnahmedaten (vgl. Ziff. 2) auf der Teilnahmepostkarte bzw. dem elektronischen Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer, von denen vollständige Datensätze vorliegen, an der Gewinnerermittlung teilnehmen. Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt in keinster Weise von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an den Veranstalter oder an andere mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befasste Unternehmen ab.
5. Mehrfachteilnahmen, falsche Angaben
Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal entweder auf postalischem oder elektronischem Weg teilnehmen. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse). Die (möglichen Gewinnansprüche) sind vor Auszahlung nicht übertragbar.
6. Einsendeschluss
Teilnahmeschluss ist der 30.11.2016. Elektronische Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht mehr an der Verlosung teil. Postkarten, die mit einem auf den 30.11.2016 oder ein früheres Datum datierenden Poststempel versehen sind, werden noch berücksichtigt, soweit diese bis spätestens zum 08.12.2016 noch beim Veranstalter eingehen. Die Gewinnerermittlung findet am 15.12.2016 statt.
7. Gewinnausschüttung
Der ausgelobte Sachpreis/die ausgelobten Sachpreise werden nach Ablauf der Teilnahmefrist unter allen Teilnehmern verlost. Die Gewinner werden per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Sachgewinne werden an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 2 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen das Verbot der Mehrfachteilnahme in Ziff. 4 verstößt oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software des Veranstalters oder anderer Teilnehmer, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen und Maßnahmen (Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.
9. Verfall des Anspruchs auf den Gewinn
Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert.
Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 7 vorliegen oder vorlagen.
In jedem der vorgenannten Fälle findet – ggf. nach Ablauf der Wartefrist – eine erneute Ziehung statt.
10. Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft– oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern. Der Veranstalter entscheidet nach billigem Ermessen, ob das Gewinnspiel in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten sind.
11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard– oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.
Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Gewinnspielseiten) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert bzw. angenommen werden. Ebenso wenig haftet der Veranstalter bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien. Das Gleiche gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Vertragswesentliche Pflichten sind jene, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Verweise auf andere Webseiten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Veranstalter durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite in keiner Form zu verantworten hat. Der Veranstalter betont, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten genommen wird. Diese Erklärung gilt für alle auf den Webseiten befindlichen Links zu fremden Internetseiten.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bestimmungen oder den daraus resultierenden bzw. unter deren Einbeziehung zustande gekommenen Rechtsverhältnissen ist der Sitz des Veranstalters in Fürth.